Den täglichen Lagebericht des "European Commission Monitoring and Information Centre" können Sie hier abrufen.
(auf die bisherigen Lageberichte wird Bezug genommen)
Nachdem in der vergangenen Nacht als letzte eingesetzte DRK-Einheit die BetrPlBer COE/BOR wieder in die Heimatstandorte eingerückt ist, sind derzeit keine Einsatzkräfte des DRK aus WESTFALEN-LIPPE mehr im Einsatz in den Hochwassergebieten.
Insgesamt waren eingesetzt (kumulierte Stärken):
A derzeit in Einsatz vor Ort: 0 EK
B aus dem Einsatz vor Ort zurückgekehrt: 404 EK
C Unterstützungskräfte in den Standorten derzeit im Einsatz: 7
D Unterstützungskräfte in den Standorten aus dem Einsatz entlassen: 37
Die Lageentwicklung lässt erwarten, dass ein erneuter Einsatz voraussichtlich nicht mehr erforderlich sein wird; die Hilfeleistungen gehen inzwischen aus der unmittelbaren Nothilfe in die - dann langfristiger angelegte - Wiederaufbauhilfe über. Wir freuen uns und danken den Kreisverbänden und Gliederungen, dass bereits eine Reihe von Initiativen zur Wiederaufbauhilfe z.B. im Rahmen von Partnerschaften gestartet worden sind. Wie bereits in der vergangenen Woche mitgeteilt, wird die Unterstützung dieser Maßnahmen durch den Landesverband in der üblichen Aufbauorganisation erfolgen und nicht in der Besonderen Aufbauorganisation des Einsatzstabes und der Einsatzzentrale Landesverband.
Die Einsatzzentrale Landesverband beendet daher heute um 12.00 Uhr (181200jun13) ihren Dienst. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann wieder die üblichen und bekannten Alarmdienst-Strukturen.
Wir bitten die Kreisverbände, nunmehr die Erfassung der eingesetzten Kräfte (sowohl im Einsatz vor Ort als auch zur Unterstützung in den Heimatstandorten) im ZMS zügig abzuschließen. Der Einsatz bleibt in ZMS voraussichtlich noch bis Ende Juni offen, so dass bis zu diesem Datum ergänzende Eintragungen vorgenommen werden können. Weitere Informationen erhalten Sie gerne vom Kompetenzzentrum ZMS in der Servicestelle Ehrenamt.
Für die Abrechnung Ihrer Einsatzleistungen im Rahmen der öffentlichen Gefahrenabwehr sind bis zur Stunde besondere Weisungen der Behörden nicht ergangen. Daher gehen wir davon aus, dass hierfür zunächst die gesetzlich festgelegten Verfahrenswege des FSHG gelten: die entstandenen Kosten sind gegenüber Ihrem Kreis bzw. Ihrer krsfr. Stadt zur Erstattung geltend zu machen. Sollte seitens der Behörden ein anderer Verfahrensweg vorgegeben werden, erhalten Sie unmittelbar Nachricht.
Wir bedanken uns bei allen Kreisverbänden, Rotkreuz-Gliederungen und Rotkreuzgemeinschaften sowie Behörden und insbesondere den vielen Einsatzkräften vor Ort in den Hochwassergebieten sowie im Hintergrund an den Heimatstandorten für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen zweieinhalb Wochen!
Freundliche Grüße
gez. Brodesser
Landesbeauftragter für den Katastrophenschutz
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